Schuldig im Sinne der Anklage?

Die Tat: Entwendung eines Blumentopfs in Tateinheit mit der Demontage desselben und Vernichtung des darin enthaltenen Grünzeugs.

Das Urteil: dem Angeklagten wird seine Unerfahrenheit und seine Aufrichtigkeit angerechnet. Er steht – äh – sitzt zu seiner Tat.

Ebenfalls positiv wird dem Angeklagten ein latenter Niedlichkeitsfaktor angerechnet, der eine automatische Unschuldsvermutung induziert.

Da das Grünzeugs ohnehin überflüssig war, ergeht Freispruch im Namen des Familiengerichts.

Die Sitzung ist geschlossen, wer holt den Staubsauger?

Timo: ein Wiedersehen mit Mama und Schwesterchen

Am Freitag gab es ein Wiedersehen mit Mama Mieze und Schwester Amsel.

Gemäß Plan sollten sich die beiden Geschwister Timo und Amsel bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald austoben und danach friedlich den Nachmittag verbringen, während die Zweibeiner gemütlich ein Tässchen Kaffee trinken. Wie so oft, überlebte der Plan aber den ersten Kontakt mit der Realität nicht 🙂 .

Dabei fing alles gut an und wir genoßen das wunderschöne Wetter

Nach einer anfänglich vorsichtigen Begrüßung erforschten dann die beiden Miniwauzis ihre Umgebung.

Um sich dann immer wilder mit sich selbst zu beschäftigen

Zuhause angekommen tobten die beiden dann ca. 4h lang ohne Unterbrechung weiter – soviel zum Plan 😉

Das Ergebnis waren zwei erschöpfte Welpen und aufatmende Erwachsene (Hunde und Menschen) und ein seehr ruhiger Samstag danach.